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Eberhard
 Beitrag#101   Betreff: Re: Neue Reifen, neue Reifenfreigabe
Verfasst: 26.09.2024, 16:08 
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noppe
 Beitrag#102   Betreff: Re: Neue Reifen, neue Reifenfreigabe
Verfasst: 26.09.2024, 16:44 
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Hallo
hier wird immer von der ABE des Motorrades gesprochen, wo ist die denn ?
Bin ich zu doof, ist die Zulassungsbescheinigung schon so etwas wie eine ABE ?
Ich würde gerne mal die ABE der FJR sehen. Das KBA muss die doch haben.

:link: allgemeine-betriebserlaubnis



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Viele grüsse von Noppe
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Eberhard
 Beitrag#103   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 27.09.2024, 07:54 
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Beiträge: 4682
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Moin Norbert,

es geht hier um den Eintrag in Deinem KFZ schein unter K.
Falls unter K eine Nummer - Beispiel : e1*2002/24*----*-- , dann geht es weiter wie bisher falls du den Eintrag 15.1 und 15.2 eingehalten hast bei Deiner Reifenwahl und immer schön die UBB vom Reifenhersteller mitführen. Also dann nix TÜV.

Diese Nummer e1*2002/24*----*-- steht für Euro ABE.
Ohne Euro ABE musst du dann halt zum TÜV. Entweder Reifenmarke und falls abweichend Größe eintragen lassen oder falls vorhanden die Euro ABE unter K eintragen lassen.



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moetho
 Beitrag#104   Betreff: Re: Neue Reifen, neue Reifenfreigabe
Verfasst: 27.09.2024, 08:18 
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Zitat: noppe
Hallo
hier wird immer von der ABE des Motorrades gesprochen, wo ist die denn ?
Bin ich zu doof, ist die Zulassungsbescheinigung schon so etwas wie eine ABE ?
Ich würde gerne mal die ABE der FJR sehen. Das KBA muss die doch haben.

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Es gibt keine ABE fürs Motorrad. Es gibt das COC Dokument (Certificate of Conformity) sprich die EU weit geltende Typengenehmigung.
Aber ich denke das dein Beitrag eher ironischer Natur war, oder?



Gruß Thomas
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noppe
 Beitrag#105   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 27.09.2024, 09:33 
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Nein Harry war es nicht, erst später habe dann beim KBA gesehen das es Typengenehmigung heißt.
Eine Typengenehmigung für die FJR habe ich nicht gefunden, nur für ein paar 125 er von Yamaha.
Bis Baujahr 2003 konnte man auch nicht zurück greifen.
Warum sprechen dann alle von Betrieberlaubnis in den Videos wenn es Typengenehmigung heißt ?
Das verwirrd doch nur.
Aber ich bin jetzt schlauer, bei mir stehen die Reifengrößen in 15.1 und 15.2
Nach der neuen Richtlinie darf ich dann vorne Michelin fahren und hinten Conti :oh:



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moetho
 Beitrag#106   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 27.09.2024, 12:13 
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Ich will hier jetzt keine neue Diskussion anstoßen, aber warum auch nicht unterschiedliche Reifen. Man muss halt Herumprobieren was am besten harmoniert. Ich habe herausgefunden das meine Tuareg vorn mit Heidenau und hinten mit Mitas für meine Fahrweise am besten funktioniert. Bei der FJR ist das natürlich etwas spezieller weil sie recht empfindlich ist, was Reifen betrifft.



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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JAWA
 Beitrag#107   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 27.09.2024, 12:57 
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Habe unter dem Video-Link von Eberhard von einem "timofromgermany8604" folgenden Kommentar gelesen:

Moinsen, habe gerade diese Woche auch das Problem gehabt. BMW R 1100 GS BJ. 1994. Man kann die Reifenbindung austragen lassen, habe bei der DEKRA dafür 61,00 Euronen geblecht, kann jetzt aber alles fahren, was ich will. § 15 Abs. 1 FZV, keine Änderungsabnahme gem. § 19 (3) StVZO. Feld Reifenbindung wurde gestrichen. Nur noch zur Zulassungsstelle, kostet natürlich auch wieder Kohle, dann passt es.

Vielleicht ist das ja die Lösung: Einmal "blechen" und dann ist die Sache erledigt.
Ähnliches hatte ich schon mal in irgendeiner Motorradzeitschrift gelesen. Da war das "Blech" aber teurer!

Gruß, Norbert (B)

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noppe
 Beitrag#108   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 27.09.2024, 15:47 
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Beiträge: 2953
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Eingetragene Reifenbindung bedeutet als Beispiel:
Pirelli Angel ST 180/55 ZR17 73W
Das auch nur der Reifen von der Marke gefahren werden darf.
Das kann man austragen lassen.
Jetzt ist es so das wenn 180/55 ZR17 73W in der Zulassungsbescheinigung steht,
jede Marke frei Wählbar gefahren werden darf.

Oder liege ich falsch ?



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moetho
 Beitrag#109   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 27.09.2024, 16:28 
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16.05.2009, 11:10
Ortszeit:
18.10.2025, 20:07
Nein da liegst Du nicht falsch. Die Größe und der Tragfähigkeits-, sowie Geschwindigkeitsindex muss passen alles andere ist egal. Wenn Du willst fährst Du hinten Sportreifen und vorne Stollenreifen.



Gruß Thomas
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Huckysbruder
 Beitrag#110   Betreff: Reifenfreigabe
Verfasst: 20.11.2024, 17:24 
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Beiträge: 13
Registriert:
01.02.2024, 13:16
Ortszeit:
18.10.2025, 20:07
Vielleicht für manche interessant.

https://www.youtube.com/watch?v=0yGGFC4Y9hk&t=1556s

Bis Denne

• Hinweis ForumTeam •
Beitrag in bereits bestehenden Thread verschoben. ManfredA



Bis Denne
aus Lippe in Ostwestfalen

„Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?“

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