Forum der FJR-Tourer Deutschland + FJR1300
http://forum.fjr-tourer-deutschland.de/

FJR RP28 Parklicht
http://forum.fjr-tourer-deutschland.de/viewtopic.php?f=2&t=13658
Seite 1 von 1

Autor:  rs1300 [ 19.05.2022, 17:20 ]
Betreff:  FJR RP28 Parklicht

Hallo an alle. Habe eine Frage. Hat die RP 28 kein Standlicht mehr (Parklicht) Meine RP 11 hatte die gleiche Stellung am Zündschloß wie die RP 28. Dort geht aber nur die Warnblicker an wenn man auf der Stellung den Schlüssel dreht. Ist das so richtig? Dank im Voraus für euer Wissen. Grüße Roger

Autor:  fjrmatzi [ 19.05.2022, 17:36 ]
Betreff:  Re: FJR RP28 Parklicht

Das ist eine sehr gute frage.Da bei Motorrädern Standlicht nicht vorgeschrieben ist könnte es sein das die RP28 tatsächlich keines mehr hat.Wenn ich es schaffe und mein Nachbar wieder da sein sollte dann schau ich mal nach.

Autor:  herculessport [ 19.05.2022, 17:46 ]
Betreff:  Re: FJR RP28 Parklicht

Habe gerade bei meiner RP 28 A nachgeschaut.
Auf Schlüsselstellung ON geht das Standlicht an.
In Stellung "P" geht nur das Warnblinklicht und der Schlüssel kann abgezogen werden.

Gruss aus der Vulkaneifel

Matthias

Autor:  Cyberhonny [ 20.05.2022, 12:40 ]
Betreff:  Re: FJR RP28 Parklicht

Finde ich erstmal gar nicht so schlecht. Bei einer Panne müsste sonst die Zündung für das Warnblinklicht an sein.
Ich würde mir aber wünschen das man zwischen Warnblinklicht und Parklicht wechseln könnte,je nachdem was man grad braucht.

Autor:  miko62 [ 21.05.2022, 10:40 ]
Betreff:  Re: FJR RP28 Parklicht

Hallo :comm:
Bei der RP 23 geht das Standlicht in der Parkstellung mit an.

Gruß Michael

Autor:  fermoyracer [ 21.05.2022, 16:00 ]
Betreff:  Re: FJR RP28 Parklicht

...das hat mich jetzt auch interessiert.

Ich habe auch eine RP23 mit "richtigem Standlich", aber bei der RP28AE (ggf. auch andere RP28) sagt die Bedienungsanleitung genau das, was hier geschildert wird. Also, dass die Parkstellung (also die Schlüsselstellung, wenn man den Schlüssel noch einmal weiter dreht, also über die Position "Lock" hinaus). Siehe Seite 3-3 hier: https://cdn2.yamaha-motor.eu/prod/owner ... 199G1G.PDF

Ich habe auch mal generell im Netz gestöbert. Das Thema findet sich auch bei anderen, neueren Maschinen mit LED Licht. Mehr und mehr wird darüber im Netz berichtet und es wird nachgefragt. Die Antwort ist letztlich simpel:

a) Gemäß EG-Vorschriften ist ein Standlicht vorgeschrieben, aber
b) wenn ein Motorrad nach STVZO die Zulassung erhalten hat, ist Standlicht eine Kann-Vorschrift.

Demnach machen es halt einige Hersteller jetzt so, dass sie auf Standlicht verzichten, wobei der Begriff Standlicht irreführend ist. Eine Art "Notlicht" wäre wohl die bessere Bezeichnung. Die Vorschrift zusammengefasst lautet:

"...Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon. ...."

Quelle:
"Dr. Google"

Ansonsten Hintergrund:
Wenn ich mich recht erinnere, diente das kleine Lämpchen im Schweinwerfer früher dazu, bei "normalen" Glühfadenlampen eine Redundanz zu haben. Also bei Ausfall des Abblendlichts zumindest noch ein "Notlicht" zu haben, anhand dessen das Fahrzeug von vorne noch erkannt werden kann (natürlich im Dunkeln).
Bei der LED-Technik ist das aber anders. Es gibt keine einzelne Glühbirne mehr, wo der Faden durchbrennen kann. Ein LED Licht hat i.d.R. mehrere Licht emittierende Dioden und wenn eine davon ausfällt, sind die anderen ja noch aktiv.



fr

Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
https://www.phpbb.com/