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Marcbolan
 Beitrag#71   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 11.02.2020, 20:13 

Beiträge: 90
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23.01.2020, 19:11
Ortszeit:
29.03.2024, 16:24
Der Verfasser der folgenden Zeilen ist ein TÜV-Sachverständiger:

@All:
Ich hatte vor 2 Wochen ein Seminar (Ja! Auch wir haben die Verpflichtung uns ständig weiterzubilden :rotwein::grill_1::D:D), wo u.a. das "Reifenthema" besprochen wurde?(?(
Ich gebe zu, dass es mehr Fragen denn Antworten aufgeworfen hat :/
Ich habe versprochen mich zu kümmern, .... !!!

Zum Thema:
Im Verkehrsblatt 05/2019 auf Seite 530ff wird die Behandlung von Rad-/Reifenkombinationen beschrieben - Verkehrsblatt ist quasi verbindlich für die Überwachungsorganisationen!
(Wobei es durchaus "Länderspezifisch" Nuancen geben kann, die Reg.Präsidenten haben ein gewisses "Gewicht!!) Trotz "EU" dürfen die Mitgliedsstaaten über Umfang und Periode der FZG.-Überwachung selbst bestimmen! ... Ich schweife ab

Also im I-Netz kursieren div. Auslegungen der Verkehrsblatt-Verlautbarung! Eben weil "zwischen den Zeilen gelesen" werden muss!!

Das Problem, der Begriff "Rad-Reifen Kombination!
Heisst zunächst , "Ich möchte auf eine Felge einen Reifen" montieren!! Es ist Euch allen klar, dass in erster Linie der Reifen auf die Felge passen muss und dann natürlich diese Kombi an dem Fahrzeug, z.b. bzgl. "Freiräume", Abrollumfang, ..., passen muss!!!!!! Der Hersteller des Reifen ist hier aussen vor!

Jetzt im Detail unter Beachtung o.g. "Verlautbarung" gilt folgendes:

1.Fall: Ich möchte eine andere Reifengröße (org. Felge) fahren!

Bei Motorrädern mit EG-Zulassung (ZB1, Feld K) ist dies zunächst zulässig! Aber nur wenn die Reifengröße innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Grenzen liegt! Heißt, wäre z.B. vom Hersteller ein 190er und 170er Hinterreifen zulässig, könnte auch der 180er u.U. montiert werden! Ein 200er oder 160er muß "eingetragen werden"!!!!

Bei Motorrädern mit ABE/EBE ist grundsätzlich in diesem Fall eine Eintragung erforderlich!!!!!!

Falls Ihr Umbauten im Bereich Rad-Reifen vorgenommen habt, also z.B. Kotflügel, Schwinge, ... - ist generell eine Anbauabnahme erforderlich!

2.Fall: Ich verändere nicht die Rad-ReifenKombi s.o. sondern Nur den Hersteller!
Hier gilt für EG und ABE/EBE Mopeds folgendes....
Ist der Reifen ab DOT-NR. 0120 hergestellt, dann muss keine Reifenfreigabe mehr mitgeführt bzw. vorgezeigt werden!!!!!
(Gleichwohl gilt die Empfehlung "vorne Conti, hinten Conti"!!!!!)

BTW., habt Ihr einen Reifen gekauft, der in 2019 produziert wurde, müsst Ihr den bis 2025 "auf Lager legen" weil er ab dann auch ohne "Freigabe" gefahren werden kann! Irrsinn, oder!???;(

Also, last but not least ...
Bei orig. Felgen, gleicher Reifengröße und gleicher "Bauart" (also, ich meine diagonal, radial und Bias-speltet) ..... sollte "Alles gut sein"!!!!
Hoffe ich konnte "Helfen"!!!
Viel Spass beim nähten "TÜV-Termin"

lg Thomas


Dieser Beitrag kann vielleicht ein paar offene Fragen beantworten.
Guido us Kölle



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karrenhannes
 Beitrag#72   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 11.02.2020, 20:53 
Stammi-Moderator
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Beiträge: 1708
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29.03.2024, 15:24
Hallo :comm:

Vielleicht mal eine etwas andere Erklärung.
Änderung der Rad/Reifenkombination müssen durch einen Sachverständigen abgenommen werden.
Fahrzeugdokumente werden / sollen dann berichtigt werden. Eintragung.

Angenommen Ihr habt ein Vorderrad in 3.00-19. Die metrische Größe wäre dann vielleicht 100/90-19.
Das ist gemeint mit Änderung der Rad/Reifenkombination.

Besser noch :
180/55ZR17 ….. manche können auch 190/50ZR17.
In den Fahrzeugdokumenten ist meist nur eine von den beiden Größen eingetragen. Meist die 180er.
Oft war auch 190/50ZR17 durch eine UBB freigegeben. Das fällt nun weg.

Noch ein Beispiel.
Bei der VFR750 RC36 war hinten 170/60ZR17 eingetragen. Durch Freigaben seitens Reifen-Hersteller konnte auch ein 180/55ZR17 montiert werden.
Das muss nun geprüft und eingetragen werden.

Für die meisten FJR Treiber ist die neue Regelung völlig irrelevant. Weil es Sie nicht betrifft.



Gruß Wolfgang

FJR-Veteran.---> RP13A und RP28A.
ab 6/19 Honda GL 1800 SC68 EZ:11/16 in Silber mit 27.125 km. ... ... ... aktuell 114.420 km.

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Klaus_61
 Beitrag#73   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 12.02.2020, 14:25 
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Beiträge: 105
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28.04.2018, 21:04
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29.03.2024, 16:24
Es kann so einfach sein
Licht ins Dunkel zu bringen.

:danke: Wolfgang



Yamaha FJR1300 A (RP28) Farbe: Matt Silver, Baujahr 2018

Continental Road Attack 3GT - Garmin ZUMO XT2


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stefandreier
 Beitrag#74   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 02.06.2020, 17:25 

Beiträge: 56
Registriert:
11.04.2012, 19:50
Ortszeit:
29.03.2024, 16:24
Hallo :musk:

ich habe eine Frage bzgl. dem Michelin Road 5 GT.

Kann ich den auf meiner RP04 Baujahr 2001 fahren?
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Ein Händler sagt mir ich kann nur Reifen mit Freigabe fahren, sprich den 5 GT nicht da es keine Freigabe gibt.
Ich soll auf den 4 GT ausweichen, da es hier eine Freigabe von vor ein paar Jahren gibt.

Der zweite Händler sagt, da ich keinen Reifen eingetragen habe sondern nur gem. Betriebserlaubnis usw.,
darf ich alle Reifen mit der Größe wie im Schein eingetragen, fahren.
Hier wäre der 5 GT ok.

Was ist jetzt hier richtig?? :zech: :zech: :frage:

Danke,
Stefan

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karrenhannes
 Beitrag#75   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 02.06.2020, 18:29 
Stammi-Moderator
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Beiträge: 1708
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14.08.2010, 19:10
Ortszeit:
29.03.2024, 15:24
Hallo.
Der 2. Händler liegt richtig.
Vermutlich hat Michelin keine RP04 oder 08 zum Testen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.



Gruß Wolfgang

FJR-Veteran.---> RP13A und RP28A.
ab 6/19 Honda GL 1800 SC68 EZ:11/16 in Silber mit 27.125 km. ... ... ... aktuell 114.420 km.

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Marcbolan
 Beitrag#76   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 02.06.2020, 18:32 

Beiträge: 90
Registriert:
23.01.2020, 19:11
Ortszeit:
29.03.2024, 16:24
Schau mal bei "Mopedreifen.de" nach. Wenn Du da Dein Motorrad eingibst mit dem Typenkürzel, z.B. "RP11" bekommst Du nur Reifen angezeigt, die auch eine Freigabe haben.
Guido us Kölle



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ManfredA
 Beitrag#77   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 02.06.2020, 19:08 
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29.03.2024, 15:24
Zitat: karrenhannes
Hallo.
Der 2. Händler liegt richtig.
Vermutlich hat Michelin keine RP04 oder 08 zum Testen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.



Für RP08 und RP11 gibt es aber Freigaben.
viewtopic.php?p=141140#p141140

Bitte auch die Folge-Postings beachten. Daraus ergibt sich, wie Wolfgang auch schon geschrieben hat, dass du auch die ganzneuen Road 5 GT fahren kannst.



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML), 213020km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten;

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 12600km, Zweitbesitzer,
Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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moetho
 Beitrag#78   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 02.06.2020, 19:10 
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Zitat: stefandreier
Hallo :musk:

ich habe eine Frage bzgl. dem Michelin Road 5 GT.

Kann ich den auf meiner RP04 Baujahr 2001 fahren?
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Ein Händler sagt mir ich kann nur Reifen mit Freigabe fahren, sprich den 5 GT nicht da es keine Freigabe gibt.
Ich soll auf den 4 GT ausweichen, da es hier eine Freigabe von vor ein paar Jahren gibt.

Der zweite Händler sagt, da ich keinen Reifen eingetragen habe sondern nur gem. Betriebserlaubnis usw.,
darf ich alle Reifen mit der Größe wie im Schein eingetragen, fahren.
Hier wäre der 5 GT ok.

Was ist jetzt hier richtig?? :zech: :zech: :frage:

Danke,
Stefan


Motorräder mit einer Europäischen Typgenehmigung unterliegen keiner Fabrikatsbindung mehr. Speed- und Gewichtsindex müssen passen, wie natürlich auch die Reifengrößen und die Reifen müssen eine E Kennzeichnung tragen.

Siehe auch: https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf



Gruß Thomas
Aprilia Tuareg 660
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Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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Klado
 Beitrag#79   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 03.06.2020, 11:34 
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23.05.2015, 19:29
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29.03.2024, 16:24
Zitat: stefandreier
Hallo :musk:

ich habe eine Frage bzgl. dem Michelin Road 5 GT.

Kann ich den auf meiner RP04 Baujahr 2001 fahren?
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

Ein Händler sagt mir ich kann nur Reifen mit Freigabe fahren, sprich den 5 GT nicht da es keine Freigabe gibt.
Ich soll auf den 4 GT ausweichen, da es hier eine Freigabe von vor ein paar Jahren gibt.

Der zweite Händler sagt, da ich keinen Reifen eingetragen habe sondern nur gem. Betriebserlaubnis usw.,
darf ich alle Reifen mit der Größe wie im Schein eingetragen, fahren.
Hier wäre der 5 GT ok.

Was ist jetzt hier richtig?? :zech: :zech: :frage:

Danke,
Stefan


Der erste Reifenhändler hat keine Ahnung.

Beim zweiten darauf achten das die Reifen, wo keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, ab >01.2020 Herstellungsdatum haben.
Die darfst du aufziehen lassen ohne jedwedige Bescheinigung, die müssen aber der Größe und Index entsprechen wie es im Fahrzeugschein steht.



Gruss Klaus

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FjR RP11 aus 2005, Africa Twin mit DCT aus 2020
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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moetho
 Beitrag#80   Betreff: Re: Aktuelle Infos zum Thema Reifenfreigaben / Reifenbindung
Verfasst: 03.06.2020, 12:22 
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16.05.2009, 10:10
Ortszeit:
29.03.2024, 16:24
Das habe ich doch schon geschrieben!

Werden Beiträge überhaupt noch gelesen? Eine Frage die ich mir immer öfter stelle, nicht nur dieses Forum betreffend.



Gruß Thomas
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