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FJRHarry
 Beitrag#1   Betreff: Staudurchfahrten ab 9/2026 in Belgien gesetzlich erlaubt
Verfasst: 25.07.2024, 16:28 
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15.01.2025, 17:25
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... n-erlaubt/

Übrigens ist es in den Niederlanden gesetzlich nicht erlaubt, mit dem Motorrad durch Staus zu fahren. Aber wir waren hier schon immer etwas flexibler mit den Regeln als beispielsweise die Deutsche ;-) In den Niederlanden ist es zwar nicht gesetzlich erlaubt, aber es wird „toleriert“, das heißt wenn man es richtig macht (das heist unter anderem langsam mit einem Geschwindigkeitsunterschied von max. etwa 10 km mit den Autos und und zwischen den beiden meist linker Fahrspuren) bekommt man kein Bußgeld. Aber man sollte immer vorsichtig sein, besonders bei deutschen Autofahrern, denn sie wollen einem manchmal den Weg abschneiden, weil sie glauben, man dürfe nicht vorbeifahren :oh:
Diese Toleranz gab es bis vor kurzen auch in Belgien, mittlerweile ist es dort jedoch gesetzlich zulässig, wie man im Link lesen kann.

• Hinweis ForumTeam •
Threadtitel geändert, wie :link: dort beschrieben. 30.7.2024; 14:45 Uhr; ManfredA



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Entschuldige bitte mein Deutsch, bin Holländer ;-)
(der jetzt ein RP23 AS fährt, das nach einem RP04, einem RP13 und einem RP23A)

Übrigens, keiner weiß alles, aber zusammen wissen wir ziemlich viel...... :denk:

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mfiete
 Beitrag#2   Betreff: Re: Stau durchfahren jetzt in Belgien auch gesetzlich erlaub
Verfasst: 25.07.2024, 22:58 
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Beiträge: 79
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15.01.2025, 17:25
Hallo,
auf der Anfahrt nach Irland habe ich England durchquert und bin dabei auch auf dem Autobahnring um London unterwegs gewesen. Ich kenne nicht die dortigen gesetzl. Regelungen und habe mich bei langsam fließendem Stau-Verkehr zwischen der 1. und 2. Spur links an den Autos vorbeigemogelt. Dann kam ein brit. Motorradfahrer und "nahm mich mit". Zwischen 2. und 3. Spur mittig durch, wie ich auch, aber ich bin mit 50 km/h nicht hinterher gekommen. Und als ihm so manch ein Autofahrer zu langsam Platz machte schaltete er die Warnblinkanlage ein. Das wirkte wie ein Turbo bzw. Martinshorn. Von Stund an ward er nicht mehr gesehen... :-)



Grüße aus Niedersachsen

Michael

______________________________________________________________________________________________________
FJR1300 AE seit 2017; davor GSX 1250 FA und GSX 650 F und zu Beginn 1976 Honda DAX

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Mitsui
 Beitrag#3   Betreff: Re: Stau durchfahren jetzt in Belgien auch gesetzlich erlaub
Verfasst: 30.07.2024, 13:31 
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15.01.2025, 17:25
Die Regelung in Belgien tritt erst 2026 in Kraft.



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ManfredA
 Beitrag#4   Betreff: Re: Stau durchfahren jetzt in Belgien auch gesetzlich erlaub
Verfasst: 30.07.2024, 13:45 
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15.01.2025, 17:25
Hallo Uwe;
danke für den Hinweis :yes: .
Im Text dort heist es wörtlich:
Zitat: Motorad online
....Die neue belgische Straßenverkehrsordnung tritt am 1. September 2026 in Kraft, sodass sich alle beteiligten Dienste und Bürger allmählich anpassen können. Während der Übergangszeit bleiben die Regeln des alten Kodex in Kraft.....


Ich werde den Threadtitel entsprechend ändern 8-)



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 215200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 29000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
Beides TK- bzw. VK- versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Mitsui
 Beitrag#5   Betreff: Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl
Verfasst: 30.07.2024, 14:32 
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Beiträge: 797
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Belgien plant eine umfassende Neuordnung der Verkehrsbestimmungen.
Das braucht natürlich Zeit.



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Zaphod
 Beitrag#6   Betreff: Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl
Verfasst: 30.07.2024, 18:20 
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15.01.2025, 17:25
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/z ... t/belgien/

Hier steht nix das es erst ab 2026 gilt
Was stimmt denn nun :frage: :denk:



Jetzt!

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langer Rudi
 Beitrag#7   Betreff: Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl
Verfasst: 30.07.2024, 18:57 
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Beiträge: 185
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17.03.2023, 20:34
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15.01.2025, 18:25
Zitat: Zaphod
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/recht/belgien/

Hier steht nix das es erst ab 2026 gilt
Was stimmt denn nun :frage: :denk:



Ich denke ja schon, das eine solche vom ADAC ausgegebene Veröffentlichung Hand und Fuß hat und den Tatsachen entsprechen wird.

Sie würden sich bei einer schlecht recherchierten Falschmeldung ansonsten wohl mächtig in die Nesseln setzen.

Gruß,
Andreas



Manchem fällt es viel leichter, nicht zuzuhören, als nicht zu reden!

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ManfredA
 Beitrag#8   Betreff: Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl
Verfasst: 30.07.2024, 19:21 
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31.01.2009, 19:06
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15.01.2025, 17:25
..... immer öfter frage ich mich bei den ganzen Medien, wer von wem abschreibt... :flööt:
Focus meint auch es gilt erst ab 1. September 2026.

https://m.focus.de/auto/motorrad/in-deu ... 70104.html

Bei uns am Stammtisch am Freitag ist ein Fachmann dabei, den werde ich darauf ansetzen... :lol:
Und dann erhält der Fred auch den richtigen Titel :bg:



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viele Grüße von der Mosel, Manfred

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ThomasAC
 Beitrag#9   Betreff: Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl
Verfasst: 31.07.2024, 12:22 
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Beiträge: 706
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08.08.2012, 17:58
Ortszeit:
15.01.2025, 18:25
Hallo :comm: ,

dazu hier auszugsweise der Art. 16.2 bis. der belgischen Straßenverkehrsordnung, Version 6/2024:

"16.2 bis.
Motorradfahrer, die zwischen den Fahrspuren fahren
Für Motorradfahrer wird das Fahren zwischen zwei Fahrspuren oder Fahrzeugreihen mit einer
höheren Geschwindigkeit als die stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugreihen nicht
als Überholen betrachtet, außer bei der Anwendung von Artikel 17.2 Nr. 5.
In diesem Fall darf der Motorradfahrer jedoch nicht schneller als 50 km/h fahren und der
Unterschied zwischen dem Motorradfahrer und den sich auf den Fahrspuren oder in den
Fahrzeugreihen befindenden Fahrzeugen darf nicht 20 km/h überschreiten.
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen muss der Motorradfahrer außerdem zwischen den am
weitesten links gelegenen Fahrspuren fahren."

Art. 17.2Nr.5 regelt u.a. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten



herzliche Grüße aus der Vulkaneifel
Thomas
QJ Motor SRT 700, CarpurideW702, Viofo MT1 Dashcam

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walti
 Beitrag#10   Betreff: Re: Staudurchfahren ab 9/2026 in Belgien auch gesetzlich erl
Verfasst: 31.07.2024, 15:56 
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Beiträge: 648
Registriert:
24.11.2015, 20:01
Ortszeit:
15.01.2025, 17:25
Hallo Thomas,

danke für Deine Ausführungen :respekt: .

Leider etwas an der Frage von Manfred vorbei :oohh:
Es gibt hier unterschiedliche Aussagen :plapp:

Die Frage war ab wann die Regelung gilt ;-)



Grüße aus der Eifel
Walter
Historie: XS 400 - FJ 1200 - FJR1300 RP04 - aktuell: FJR1300 RP13, 100.000 Km, Zumo XT

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