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Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv
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Autor:  herculessport [ 08.08.2022, 13:11 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Hallo Manfred,

ja mit der erweiterten HU ist klar, die muss gemacht werden.
Aber hier wurde in den vorhergehenden Beiträgen von der Vollabnahme
geschrieben und die muss nicht gemacht werden. :nick:

Gruss Matthias

Autor:  Benno [ 08.08.2022, 13:42 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Solange Papiere vorhanden sind ist schon lange keine Vollabnahme mehr erforderlich. Nur ne normale HU.

Eine HU sollte vor Abmeldung jedenfalls gemacht werden - auch wenn absehbar ist das sie nicht bestanden wird.
Andernfalls wird die entsprechende Straßenverkehrsbehörde die HU-Überziehung melden und das ist schnell nicht witzig!

Autor:  hochdahler [ 08.08.2022, 14:55 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Hallo Sven,

Wäre es den nicht möglich das ihr das Moped erstmal auf deinen Freund Angemeldet lasst, du übernimmst die Kosten (Versicherung, Steuer) natürlich mit der Eigentums Übertragung, dann hast Du alle Zeit der Welt und kommst auch nicht in die Gefahr der Vollabnahme

Gruß
Josef

Autor:  flachlanddüse [ 08.08.2022, 15:52 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Josef, das ist die wohl pragmatischste Lösung .
Benno deine Anmerkung zu den Konsequenzen einer überzogenen HU sind mir so gar nicht geläufig, aber durchaus nachvollziehbar...

Autor:  Toketa [ 19.08.2022, 13:17 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Hallo in die Runde!

Ich hatte letztens beim Auto eine erhöhte (20%) TÜV-Gebühr zu bezahlen, weil TÜV 3 Monate überschritten war. Die 20% werden auf Basis der reinen TÜV-Gebühr berechnet, also ohne AU-Kosten. Betrug dann 16,80 €

Später habe ich dann noch eine Motorrad durch den TÜV gebracht:
TÜV abgelaufen 4/2018
abgemeldet in 2019
neue TÜV-Vorstellung in 8/2021 mit normaler Gebühr ohne Erhöhung.
danach Anmeldung.

Ich bin aber nicht mit dem abgemeldeten Motorrad gefahren, sondern habe es quer über die Straße geschoben in die dortige Autowerkstatt. Die schrauben absolut nichts am Mopped, auch kein Blinkerglas z.B., aber TÜV kann man da bekommen.

VG Bernhard

p.s. Was ist eigentlich eine "Vollabnahme"?

Autor:  Der Herforder [ 03.09.2022, 21:03 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Moin,
ich würde eine Vollabnahme vermeiden.
Bei einer Vollabnahme wirst du mit den Reifen definitiv Probleme bekommen.
Bei ganz viel Pech auch mit den Abgaswerten, weil bei Vollabnahme deutlich genauer geschaut wird wegen Verkehrs - Fahrsicherheit .

Autor:  Papillon [ 04.09.2022, 09:10 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

aus versicherungsrechtlicher Sicht schauts so aus.
VB Code holen (nannte sich früher Doppelkarte)
damit dann zur Zulassungsstelle - Kennzeichen wird dort ohne TÜV-Stempel ausgehändigt TÜV-Stempel gibts hinterher beim TÜV

Generell heißt es, dass die direkte Fahrt zur Werkstatt im Zulassungsbezirk erlaubt ist. Allerdings ist es nicht vollständig ausgeschlossen, auch auf der Fahrt zum TÜV noch immer ein Bußgeld auferlegt zu bekommen

Wenn das Fahrzeug wie in deinem Fall noch angemeldet ist würde ich mir vorab einen Termin bei Untersuchungsstelle geben lassen - möglichst auch schriftllich - falls man in eine Kontrolle kommt. Das Reifenalter wird gern bemängelt - wenn die Reifen aber keine sichtbaren UV-Schäden (z.B. Risse) oder dergleichen aufweisen ist es eigenverantwortlich wenn man keine neuen aufzieht.

Es gibt keine Gesetze oder sonstige Vorschriften, nach welchen Motorradreifen mit einem gewissen Alter getauscht werden müssen.

Autor:  flachlanddüse [ 07.05.2023, 23:11 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

So, hier nun ein kleines Update:
Nachdem ich das Motorrad TüV fertig gemacht habe( neue Reifen, neue Batterie und LuFi, neuer Sitzbankbezug, Vergaser komplett neu überholt...), bin ich zur Abnahme einfach so hingefahren( also mit alte noch gültige Versicherung vom Vorbesitzer). Der Prüfer hat gelacht, ein so lang TÜV-überzogenes Bike hätte er noch nie zu Gesicht bekommen. Die alte Plakette hat er sich an die Wand gepinnt....und mir eine Strafgebühr aufgebrummt, ca. 15 Euro.Naja das geht in Ordnung für eine neue Plakette.
Eigentlich wollte ich ja das Bike für meine zwei Zwillings-Enkel behalten als Einstiegsbike, habe mich dann aber doch für den Verkauf entschieden. Die Nachfrage war nicht so dolle, aber jetzt steht die kleine Rote schön geschützt bei einem Privatsammler in Ostfriesland in der Scheune. Bei Interesse kann ich gerne die Anschrift mitteilen, mit Voranmeldung ist ein Besuch seiner Sammlung möglich.
gruss Sven

Autor:  Fraenkie [ 08.05.2023, 08:29 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Moin
Cool, ich hatte 1985 die 500R und viel Spaß damit.
Bitte laß mir die Adresse vom Sammler zukommen, gucke ich mir gerne mal vor Ort an, Danke.
Grüße aus Hamburg
Fraenkie

Autor:  NE-Landwirt [ 15.06.2023, 11:39 ]
Betreff:  Re: Ummelden eines 20 jahre angemeldeten Bikes ohne Tüv

Hallo,

Ich habe auch noch so ein Schätzchen rumstehen.

es ist eine SUZUKI GS 550 E von Baujahr 1982 in rot, mit M-Lenker

Sie hat original 27000 km gelaufen und ist 1994 zum letzten Mal TÜV abgenommen aber durch einen anderweitigen Unfall des Besitzers nicht mehr gefahren worden.
Diese Maschine wurde 1997 abgemeldet steht seitdem trocken auf meiner Tenne.

Was wäre da bei einer Wiederinbetriebnahme zu beachten?

Viele Grüße

Hubert

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