FJR-Tourer Deutschland

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ManfredA
 Beitrag#11   Betreff: Re: Auf Bundesstrasse abgeschossen...
Verfasst: 01.04.2009, 17:00 
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Beiträge: 13411
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31.01.2009, 20:06
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29.04.2024, 13:02
Hallo Chris :-)) ;
bleib dran...... :respekt: dass du`ne Neue bekommst; alles Andere wäre ein massives Zugeständniss.... :piep: :piep: :piep:

:prof: Und erinnere den Gutachter unbedingt daran, dass er dir 2,55 € zusätzlich zuschreibt :nick:

:denk: :oh: für den neuen FJR-Tourer-Aufkleber mit deiner Mitgliedsnummer + Porto :nick: :dabei: :pro: :yes: :yes: :flööt: :flööt: :yes:



- FJR1300 RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 213200km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- AfricaTwin Adventure Sports SD09 in Tricolor; 13000km, Zweitbesitzer, Conti CTA3 (V), Zumo550 mit BT, Koffer+TC, DCT und EERA + div. Anbauten.
Beides VK - versichert bei unserer :link: FJR-Tourer Club-Versicherung.

viele Grüße von der Mosel, Manfred

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chriegie01
 Beitrag#12   Betreff: Re: Auf Bundesstrasse abgeschossen...
Verfasst: 02.04.2009, 12:44 
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Beiträge: 15
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02.03.2009, 12:06
Ortszeit:
29.04.2024, 12:02
vielen Dank an alle für die netten Worte und die Unterstützung. Ich hoffe sehr das die Abwicklung nicht zu lange dauert, bzw. das man ein Gerichtsverfahren vermeiden kann.

LG
Chris

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yort
 Beitrag#13   Betreff: Re: Auf Bundesstrasse abgeschossen...
Verfasst: 02.04.2009, 17:27 
Ehemalige(r)

Beiträge: 1261
Registriert:
08.02.2009, 19:45
Ortszeit:
29.04.2024, 13:02
Zitat: chriegie01
So, die neueste Info über meine FJR: Die Untersuchung per Ultraschall hat ergeben, dass der Rahmen auch was abgekriegt hat. Das bedeutet lt. Gutachter, das der "Neuwert" nicht mehr herzustellen sei und es somit wohl auf eine Neupreisentschädigung hinauslaufen wird
- Klartext -.eine neue FJR! Jetzt muss die gegnerische Versicherung das natürlich noch anerkennen.

Gruß Chris


Moin Chris,

Beileid. :oohh:
Die Knochen sind aber am wichtigsten! Bin froh, dass es relativ glimpflich ausgegangen ist.

Die geringen km und die kurze Haltedauer dürften für eine Neupreisentschädigung sprechen. (weniger als 4 Wochen zugelassen?)

Am schwierigsten dürfte es werden, dem Unfallgegner ohne Zeugen die besondere schwere der Schuld nachzuweisen. Faktisch wird nur noch in den seltensten Fällen eine 100% Entschädigung zugesprochen, und das denn auch meist erst nach langem Rechtsstreit. Die Versicherungen selbst setzen die Betriebsgefahr des Unfallgegners sogar meist recht großzügig an (gerne 25-30%).

Ich will Dir keine Angst machen ... aber ich habe seinerzeit ganze 2 Jahre prozessiert um die volle Entschädigungsleistung zu erhalten.

:ironie: Du hast "Glück" und nachweisbare Körperschäden mit Krankenhausaufenthalt vorzuweisen. Damit kann ein geschickter Rechtsanwalt die Entschädigungsleistung ggf. trotz Betriebsgefahr auf einem finanziell tragbarem Level halten.

:idee: Wichtig auch, dass Du möglichst aktuelle Rechnungen für Deine Sicherheitsbekleidung vorlegen kannst. Du hast sie Dir doch sicherlich neu zu Deinem neuen Motorrad gekauft?!!! :zwinker: Auf den Rechnungen muss auch kein Name drauf stehen ... einfache Kassenzettel mit dem Posten "Helm" oder "Motorradhose" reichen vollkommen aus. :flööt: :shame: 8-) Sollte halt nach Möglichkeit bar bezahlt sein oder mit der eigenen Kredit-/ec-Karte. :zwinker:
Es gibt Urteile, dass Sicherheitsbekleidung keinen modischen Aspekten oder Alterung unterliegt und der Abzug eines Gebrauchsvorteils alt-für-neu bei relativ neuwertiger Sicherheitsbekleidung nicht gegeben ist. Ein Helm sollte immer mit seinem Neupreis entschädigt werden. Auch gibt es bei Sicherheitsbekleidung keinen Restwert, da die sicherheitsrelevanten Elemente (z.B. Protektoren, besondere Nähte, Klimamambran) nach einmaligem Gebrauch/Sturz verbraucht sind.

Ich würde mich aus Erfahrung gar nicht erst groß äussern (auch nicht bei der Polizei) sondern sofort zu einem guten Verkehrsrechtsanwalt gehen.

Viel Glück,
troy®

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JazziU
 Beitrag#14   Betreff: Re: Auf Bundesstrasse abgeschossen...
Verfasst: 02.04.2009, 17:38 
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Beiträge: 1234
Registriert:
08.02.2009, 23:33
Ortszeit:
29.04.2024, 12:02
He Chris,

ich wünsche dir, dass du die Sache möglichst Stressfrei hinter dir bringst.
Gute Besserung und später trotz alledem viel Spaß auf der Effi.

Gruß Uwe



Burnout ist für Anfänger, ich habe „fuck off“!

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RP23 AE.

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Hermann
 Beitrag#15   Betreff: Re: Auf Bundesstrasse abgeschossen...
Verfasst: 02.04.2009, 19:48 
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Beiträge: 1097
Registriert:
08.02.2009, 19:33
Ortszeit:
29.04.2024, 13:02
Hallo Chris und andere,

es kostet nicht viel in D jemanden zum Krüppel zu fahren!
Die Schmerzensgeldzahlungen sind auch zum :heul: !
Das Du glimpflich davon gekommen bist, verdankst Du bestimmt einem "Schutzengel" der gerade Zeit hatte!
Nun zum Thema Schuld!
Wer nach links oder rechts abbiegen will, hat sich nach hinten abzusichern durch in den Spiegel schauen oder sich umdrehen!
Er muss immer damit rechnen überholt zu werden!
Selbst auf der Linksabbiegerspur!!!!
So geschehen!

Unser Gregor sieht es richtig, indem er sagt 25-30% Eigenverschulden bringt die Versicherung mit ins Spiel!!
Ich wurde auf dem Fahrradweg von einem Autofahrer abgeschossen, aber ich stand!!!
Also ERFAHRUNGSWERTE mit sowas!!!

Man/n ist nirgendwo sicher!!

Grüße Hermann



FJR1300A Bj.2003 die "Erste", weil "Sie" gepflegt wird!!!!!!
Und Notgedrungen eine Tracer 900, Bj.2018

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SteffenW
 Beitrag#16   Betreff: Re: Auf Bundesstrasse abgeschossen...
Verfasst: 02.04.2009, 20:05 
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Beiträge: 209
Registriert:
08.02.2009, 21:03
Ortszeit:
29.04.2024, 12:02
Zitat: Hermann
Wer nach links oder rechts abbiegen will, hat sich nach hinten abzusichern durch in den Spiegel schauen oder sich umdrehen!
Er muss immer damit rechnen überholt zu werden!
Selbst auf der Linksabbiegerspur!!!!


:prof: Nein Hermann!

Spiegelblick und Schulterblick sind Pflicht!!!!

Macht nur kaum jemand! :motz: :oh: :piep:

Hier ein Artikel aus der "Zeitung" mit den 4 großen Buchstaben:

Zitat: BILD
Doppelte Rückschaupflicht bei Spurwechsel
Schulterblick ist Pflicht
Ein Autofahrer darf sich auf der Autobahn beim Wechsel auf die linke Fahrspur nicht allein auf den Blick in den Rückspiegel verlassen. Wer sich vor dem Ausscheren nicht zusätzlich durch einen Blick über die linke Schulter versichert, dass die Überholspur frei ist, muss im Falle eines Unfalls die volle Schadenssumme selbst tragen.
Das hat das Landgericht Coburg in einem aktuellen Urteil (Az.:11 O 590/08) entschieden.
Begründung: Die Verkehrsordnung schreibt die sogenannte „doppelte Rückschaupflicht“, also den zusätzlichen Schulterblick, bindend vor.
Aktuell

Der Fall: Eine Autofahrerin stieß auf der Autobahn mit einem Krankenwagen zusammen, der mit Martinshorn und Blaulicht in einem Noteinsatz hinter ihr herangerast kam. Die Frau war zuvor auf der mittleren Spur unterwegs, bemerkte den nahenden Krankenwagen nicht. Stattdessen dachte sie, die Autos, die vor ihr auf die rechte Spur wechselten, würden IHR den Weg zum Überholen freimachen. Daraufhin wechselte sie – ohne Schulterblick – nach ganz links, um zu Überholen und – kollidierte mit dem Krankenwagen. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline.
Für die Kollision unterstellte die Frau dem Fahrer des Krankenwagens eine Mitschuld von 50 Prozent. Damit erklärten sich die Richter nicht einverstanden. Das mit deutlichem Sondersignal fahrende „Wegerechtsfahrzeug“ hatte Anspruch auf „freie Bahn“. Da die Frau nicht einmal den Blinker betätigt hatte, hatte der Rettungsfahrer keine Einflussmöglich auf das Geschehen.
(Quelle: http://www.bild.de/BILD/auto/2009/02/doppelte-rueckschaupflicht/schulterblick-ist-pflicht.html)



Gruß Steffen

BMW-Support-Team


Schade, dass man aus Arschlöchern kein Benzin machen kann!
Der Vorrat wäre schier unerschöpflich!


FJR1300 2002 RP04 DullRedMetallicD

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