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Klado
 Beitrag#11   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 20.10.2019, 10:21 
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Wenn da in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nichts drin steht von Reifenfabrikatsbindung, sondern nur die Größe und Gewichtsindex unter 15.1, dann kannst du die Reifen ohne UBB aufziehen.

Bei den älteren Modellen steht expliziet eine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Da stehen dann bei meiner RP11 Metzeler Z4, oder Bridgestone BT 020 drin.



Gruss Klaus

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ManfredA
 Beitrag#12   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 20.10.2019, 10:45 
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... das Ganze zeigt ja auch wieder mal den Irrwitz dieser ganzen Verordnungen, nicht zu Ende gedachten Vorschriften, und unausgegorenen Regelwerke :no:



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

- BMW R 1250 GS im HP-Style, 34000km, EZ 5/2020, Zweitbesitzer, Pirelli Scorpion Trail 2, ZumoXT, TT-Hecktasche, bei Bedarf Vario -Koffer+ -TC, Jungbluth-Sitzbankumbau + div. Anbauten.
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viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Klado
 Beitrag#13   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 20.10.2019, 10:55 
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Drum auch mein Eingangspost von wegen Korinthen Kackerei

Von 2009 hab ich noch eine PDF gefunden, da sind dann mehrere Reifenfreigaben drinne, aber auch noch m.M.n. Holzreifen.

:link: Hier



Gruss Klaus

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ManfredA
 Beitrag#14   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 20.10.2019, 10:57 
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Hallo Klaus, es nützt nichts nach alten Freigaben zu suchen, du möchtest doch mit deinem aktuellen Motorrad auch die modernsten und besten Reifen fahren können, und nicht an uralte Reifen gebunden sein, oder?



- FJR1300A RP11 in GalaxyBlue (DPBML); 222000km, Erstbesitzer, Conti Road Attack 3 GT, 30mm Heckhöherlegung, Zumo550, Baehr-Anlage Verso XL, PMR-Funk, Puig-Scheibe, individualiserte+höhere Sitzbänke von Topsellerie + div. Anbauten.

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viele Grüße von der Mosel, Manfred

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Klado
 Beitrag#15   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 20.10.2019, 11:52 
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Richtig Manfred, aber in der .pdf steht der folgende Absatz drinn.

Zitat:
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt für alle Leistungsversionen. Außerdem gilt diese Bescheinigung auch für Reifen gleicher Größe und Bezeichnung, bei denen zwischen Größe und Last- und Geschwindigkeitsindex die Bezeichnung M/C vorhanden ist.


Da Conti in der Umbereifung drinsteht und die RA 3 GT die M/C Beschreibung haben, sollten die dann doch als Originalbereifung gelten.
Oder irre ich da? :denk:



Gruss Klaus

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ManfredA
 Beitrag#16   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 21.10.2019, 16:31 
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27.09.2025, 13:02
Hallo :musk:

Hier meine Anfrage an Continental:

Zitat: ManfredA
.....In unserem Forum ist aktuell die Diskussion aufgeflammt, wie übrigens auch in anderen Motorradforen auch, dass es wohl eine Gesetzeslücke im Bereich der ABE Eintragungen bei Motorrädern gibt.
Viele ABE haben den Zusatz, dass diese nur gültig sind, wenn das Motorrad ansonst in einem unveränderten Zustand ist. Dann kommt es natürlich häufig vor, dass mehrere Änderungen am Motorrad verbaut werden, zu der es jeweils eine ABE gibt, und die sich auch keinesfalls gegenseitig aufheben.
Aktuell ist dies aber unzulässig. Die TÜV-Prüfer schütteln da nur den Kopf und tragen großzügigst ein.

Nun kommt aber hinzu, dass sie in ihrer Freigabe den Passus enthalten haben, dass die UBB nur dann gilt, wenn das Motorrad ansonsten in einem unveränderten Originalzustand gemäß EG-Typengenehmignung / Betriebserlaubnis befindet .

Das bedeutet: Jemand der ein anderes Bremslicht, eine andere Scheibe, oder eine Lenkererhöhung - alles mit ABE- verbaut hat, darf ihren Reifen gar nicht fahren. Ist das gewollt so, und wie stehen Sie zu dem Problem?

Mich persönlich betrifft das auch, weil ich eben eine andere Scheibe und eine Lenkererhöhung habe, und zudem noch eine Heckhöherlegung von 30mm verbaut habe, die ebenfalls eine ABE hat.
Ich dürfte somit Ihren Reifen gar nicht fahren bei Zulassung hier in Deutschland.
In anderen Ländern spielt das keine Rolle, da wird nicht auf die Reifenfreigaben geachtet. Aber hierzulande sind wir, und besonders wire FJR- Fahrer, denn es ist ja eine schwere und schnelle Maschine, da sehr sensibel.

Ich bitte um zeitnahe Rückantwort und gegebenenfalls Stellungnahme und um die Erlaubnis, diese bei uns im Forum veröffentlichen zu dürfen...........


:voila: Eben kam Antwort von Conti:

Zitat: Continental Technischer Kundendienst
Sehr geehrter Herr A.......,

das ist richtig, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten nur für Fahrzeuge im Originalzustand.

Wir testen die Kombinationen Fahrzeug/Reifen im Originalzustand und können daher nur die Aussage treffen, dass genau diese Kombination die fahrdynamischen Tests besteht. Bei Veränderungen am Fahrzeug (insbesondere Verkleidungsscheiben, Anbauten usw.) können wir nicht garantieren, dass diese keinen Einfluss auf das Fahrverhalten haben. Leider ist es für uns nicht möglich, dass wir alle möglichen Kombinationen von Veränderungen am Fahrzeug im Zusammenspiel mit unseren Reifen testen können – das wären dann pro Fahrzeug tausende mögliche Kombinationen, die wir unmöglich abdecken könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
............


Ich habe dann nochmals nachgehakt:

Zitat: ManfredA
Hallo XXXX
vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Darf ich das so bei uns im Forum natürlich ohne Namensnennung von ihnen, einstellen?
Sie erlauben mir aber den Hinweis, dass diese Antwort natürlich nicht zufriedenstellend ist. Demnach, ausgehend davon, dass fast alle Motorräder irgendwelche Veränderungen haben, und sei es nur ein anderes Rücklicht andere Blinker, oder einen anderen Lenker, natürlich alles mit ABE, dürfen die dennoch ihre Reifen nicht fahren, weil sie dann für das modifizierte Motorrad nicht freigegeben sind.


Und darauf dann die finale Antwort:


Zitat: Continental Technischer Kundendienst
Sehr geehrter Herr A.......,

sie dürfen, ohne Hinweis auf die Quelle, die Antwort gern in das Forum stellen.

Ich kann verstehen das die Antwort nicht zufriedenstellend ist, im nationalen Recht gibt ist dies eine Grauzone.

Mit freundlichen Grüßen

.................



Vlt. kann Karrenhannes zu dem zuletzt im vorhergehenden Posting von Klaus gegebenem Hinweis noch was beitragen? :denk:



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ralfixx
 Beitrag#17   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 21.10.2019, 18:45 
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Beiträge: 163
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15.10.2018, 22:54
Ortszeit:
27.09.2025, 13:02
Zitat: ManfredA
Eben kam Antwort von Conti:

Zitat: Continental Technischer Kundendienst
Sehr geehrter Herr A.......,

das ist richtig, die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gelten nur für Fahrzeuge im Originalzustand.

Wir testen die Kombinationen Fahrzeug/Reifen im Originalzustand und können daher nur die Aussage treffen, dass genau diese Kombination die fahrdynamischen Tests besteht. Bei Veränderungen am Fahrzeug (insbesondere Verkleidungsscheiben, Anbauten usw.) können wir nicht garantieren, dass diese keinen Einfluss auf das Fahrverhalten haben. Leider ist es für uns nicht möglich, dass wir alle möglichen Kombinationen von Veränderungen am Fahrzeug im Zusammenspiel mit unseren Reifen testen können – das wären dann pro Fahrzeug tausende mögliche Kombinationen, die wir unmöglich abdecken könnten.
............
Hatte ich sinngemäß so erwartet, weil sie ja ihren Kopf hinhalten müssen, wenn sie was anderes zusichern.

Von daher würde ich auch die Frage von Klaus
Zitat: Klado
aber in der .pdf steht der folgende Absatz drinn.
Zitat:
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt für alle Leistungsversionen. Außerdem gilt diese Bescheinigung auch für Reifen gleicher Größe und Bezeichnung, bei denen zwischen Größe und Last- und Geschwindigkeitsindex die Bezeichnung M/C vorhanden ist.

Da Conti in der Umbereifung drinsteht und die RA 3 GT die M/C Beschreibung haben, sollten die dann doch als Originalbereifung gelten.
Oder irre ich da?

eher mit "ja, du irrst" beantworten, denn alles andere wäre ja eine umfassende Freigabe, und was soll dann das "für genau die genannten Reifen wurde in umfangreichen Fahrversuchen festgestellt, daß tut"? Den Zusatz mit dem M/C hab ich eher drauf bezogen, daß in der Liste der gleiche Reifen mal mit und mal ohne das M/C drin steht (uU verschiedene Produktionsjahre?).

Würde mich dann mal interessieren, wie der TÜV-Prüfer jetzt in "umfangreichen Fahrversuchen" feststellt, daß das Rücklicht mit ABE in Kombination mit den CRA3GT keinen negativen Einfluß auf das Fahrverhalten bei 93.7% Vmax und Vollbeladung hat... :piep:



FJR1300A RP23 (2018-) 124/+107Mm
CBF 1000A SC58 (2012-2019) 106/+88Mm
XJ 600S (1998-2012) 110/+105Mm

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ralfixx
 Beitrag#18   Betreff: Re: ABE und Eintragung
Verfasst: 21.10.2019, 22:07 
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Beiträge: 163
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15.10.2018, 22:54
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27.09.2025, 13:02
Zitat: Klado
Wenn da in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nichts drin steht von Reifenfabrikatsbindung, sondern nur die Größe und Gewichtsindex unter 15.1, ...
Dem ist so. Interessanterweise sind aber in der Bedienungsanleitung (datiert Juni 2012) Bridgestone BT023F/R F oder Metzeler Roadtec Z8 als "ausschließlich vom Yamaha freigegebene Reifen" aufgeführt. :denk:
Da soll sich noch einer auskennen :piep:



FJR1300A RP23 (2018-) 124/+107Mm
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